Unser Auftrag:

Art. 1 - Bildungs- und Erziehungsauftrag

"(1) 1  Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen.

2  Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden.

3  Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von Männern und Frauen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft, Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.

4  Die Schülerinnen und Schüler sind im Geist der Demokratie, in der Liebe zur bayerischen Heimat und zum deutschen Volk und im Sinn der Völkerversöhnung zu erziehen.

(2) Bei der Erfüllung ihres Auftrags haben die Schulen das verfassungsmäßige Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder zu achten."

(Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen - BayEUG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000)

 

Der gesellschaftliche Auftrag der Schule liegt in der Entwicklung der Schüler zu mündigen und verantwortungsvollen Persönlichkeiten. Sie soll Bildung, also Wissen, Fähigkeiten und Werte im Unterricht gezielt vermitteln. Die gesellschaftlichen Grundwerte sind durch das Grundgesetz vorgegeben. Die schulische Persönlichkeitsbildung entbindet die Eltern nicht von ihrem Erziehungsauftrag, sondern ergänzt diesen. Nur gemeinsam schaffen wir es, ihren Kindern das Rüstzeug für ihr Leben mit auf den Weg zu geben. Auch wollen wir nicht mit dem mahnend winkenden Finger erscheinen, sondern zusammen mit den Eltern Lösungen suchen und finden, um aus ihren Kindern Persönlichkeiten zu formen. Nachfolgend haben wir Ihnen Tipps und Anregungen zusammengestellt, die  Sicherheit bringen und Ihnen helfen können, dass ihre Kinder die schulische Laufbahn mit Erfolg bestreiten. Und Sie als Eltern sind ein wichtiger Baustein dafür, dass wir unserem Bildungs- und Erziehungausftrag gerecht werden können!

 

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